Sehr geehrte Damen und Herren,
mit diesem Schreiben möchten wir Sie über eine grundlegende Änderung hinsichtlich der Annahme von Elektronikkleingeräten und Bauschutt ab 01.07.2026 auf den Recyclinghöfen Emmertsgrund, Handschuhsheim und Ziegelhausen informieren.
Durch die Novellierung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes werden erhöhte Anforderungen an die Annahme von Elektronikkleingeräten gestellt. Deren Umsetzung ist auf den genannten Recyclinghöfen personell und organisatorisch nicht möglich. Deshalb können künftig keine entsprechenden Geräte entgegengenommen werden. Gleichwohl ist seit 01.01.2026 im Einzelhandel durch ein entsprechendes Logo erkennbar, dass dort Elektronikkleingeräte abgegeben werden können. Insoweit bestehen im Stadtgebiet zahlreiche Alternativen, die in vielen Fällen wohnortnäher sein dürften.
Darüber hinaus ist eine Änderung hinsichtlich der Einstufung von sog. Bauschutt eingetreten. Künftig ist Bauschutt bereits bei kleinsten Verunreinigungen als „nicht recyclingfähig“ zu klassifizieren. Dies hat zur Folge, dass angelieferter Bauschutt qualifiziert begutachtet werden muss. Das entsprechende Knowhow sowie die organisatorischen Voraussetzungen können ausschließlich auf den zentralen Recyclinghöfen Kirchheim und Wieblingen geschaffen werden. Insoweit kann auf den o. g. Recyclinghöfen künftig keine Annahme mehr stattfinden.
Wir bedauern, dass wir mittelbar durch rechtliche Vorgaben gezwungen sind, das vorhandene Serviceangebot einzuschränken. Dennoch sind wir überzeugt, dass die Abgabemöglichkeit von Elektronikkleingeräten im Einzelhandel und die Zentralisierung der Annahme von Bauschutt in vielen Fällen zu einer Verbesserung der Situation führen. Wir bitten Sie darum, bei Beschwerden, die an Sie herangetragen werden, um Verständnis für unsere Entscheidung zu werben.
Bei Fragen oder Anregungen stehe ich gerne für ein Gespräch zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Sylvia Hafner
Leiterin der ASZ








